Nordrhein-Westfalen stärkt den Opferschutz
25.04.2023
Die Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen nimmt ihre Arbeit auf
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr die
Einrichtung der Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen
beschlossen. Nun hat die Stiftung ihre Arbeit aufgenommen und ist
da, um Menschen zu helfen, die Opfer eines Verbrechens oder
Gewaltakts geworden sind und trotz aller rechtlichen
Unterstützungsangebote keine angemessene Entschädigung erhalten.
Vielen Opfern steht zwar ein Anspruch auf zivilrechtlichen
Schadensersatz zu, doch wird dieser oftmals nicht erfüllt, sei es
aufgrund der Mittellosigkeit des Täters oder weil die staatlichen
Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes aufgrund der engen
rechtlichen Voraussetzungen nicht gewährt werden können. Die
Stiftung Opferschutz will hier die Lücke im nordrhein-westfälischen
Opferschutz ein Stück schließen.
Betroffene können sich auf der Website der Stiftung über die
Unterstützungsleistungen informieren und finanzielle Unterstützung
beantragen.
Die Web-Adresse lautet:
www.stiftung-opferschutz.nrw. Unter der Telefonnummer 0211- 837
19 77 sind zudem eigens geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Stiftungs-Hotline – montags bis freitags zwischen 08.00 und
18.00 Uhr – erreichbar. Anrufende erhalten dort allgemeine Auskünfte
über die Stiftung, Hilfe bei der Antragstellung und werden auch über
weitere Hilfs- und Beratungsangebote informiert.
Link zum Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW:
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-staerkt-den-opferschutz-weiter?fbclid=PAAabXe03jP7XPJ8jiIHpxIq2ksWTZtl-a6qCkJSvI8F06HZj8SkBOFJ-P4Jo