Nordrhein-Westfalen stärkt den Opferschutz

25.04.2023

Die Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen nimmt ihre Arbeit auf

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr die Einrichtung der Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen beschlossen. Nun hat die Stiftung ihre Arbeit aufgenommen und ist da, um Menschen zu helfen, die Opfer eines Verbrechens oder Gewaltakts geworden sind und trotz aller rechtlichen Unterstützungsangebote keine angemessene Entschädigung erhalten.

Vielen Opfern steht zwar ein Anspruch auf zivilrechtlichen Schadensersatz zu, doch wird dieser oftmals nicht erfüllt, sei es aufgrund der Mittellosigkeit des Täters oder weil die staatlichen Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes aufgrund der engen rechtlichen Voraussetzungen nicht gewährt werden können. Die Stiftung Opferschutz will hier die Lücke im nordrhein-westfälischen Opferschutz ein Stück schließen.

Betroffene können sich auf der Website der Stiftung über die Unterstützungsleistungen informieren und finanzielle Unterstützung beantragen.

Die Web-Adresse lautet: www.stiftung-opferschutz.nrw. Unter der Telefonnummer 0211- 837 19 77 sind zudem eigens geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftungs-Hotline – montags bis freitags zwischen 08.00 und 18.00 Uhr – erreichbar. Anrufende erhalten dort allgemeine Auskünfte über die Stiftung, Hilfe bei der Antragstellung und werden auch über weitere Hilfs- und Beratungsangebote informiert.

Link zum Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW:
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-staerkt-den-opferschutz-weiter?fbclid=PAAabXe03jP7XPJ8jiIHpxIq2ksWTZtl-a6qCkJSvI8F06HZj8SkBOFJ-P4Jo